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11.11.2021

Gewerbeabfallverordnung: Rechtssichere Entsorgung mit der AVR GewerbeService GmbH

Wichtige Information für Gewerbekunden!

Mit der novellierten Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV), die bereits seit 1. August 2017 in Kraft ist, verordnet der Gesetzgeber die getrennte Erfassung von stofflich verwertbaren Abfällen und fördert somit bewusst das Recycling. Um die Recyclingquote aller Betriebe zu erhöhen, ist die zuvor sehr häufig genutzte thermische Verwertung nur noch in absoluten Ausnahmefällen zulässig. Wenn bei stichprobenartigen Untersuchungen der Behörden in Gewerbebetrieben Missachtungen festgestellt werden, können laut Gesetz Strafen bis zu 100.000 Euro verhängt werden.

Was Unternehmen beachten müssen

Betroffen von dieser Verordnung sind nahezu alle Unternehmen, die gewerbliche Siedlungsabfälle und/oder Bau- und Abbruchabfälle erzeugen. Zu gewerblichen Siedlungsabfällen zählen Abfälle, die den Abfällen aus privaten Haushalten ähneln. Beispielhaft hierfür sind Abfälle aus Büros und Handwerksbetrieben, aber auch öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten und Hotels. In erster Linie schreibt die Verordnung vor, dass die Abfälle in Gewerbebetrieben bereits an den Anfallstellen getrennt gesammelt und gehalten werden müssen, damit eine möglichst hochwertige

Verwertung ermöglich wird. Die Getrennthaltungspflicht betrifft Papier und Pappe, Glas, Kunststoffe, Metalle, Holz, Textilien und Bioabfälle. Bau- und Abbruchabfälle müssen zudem direkt am Entstehungsort getrennt gesammelt werden.

Gesetzliche Dokumentationspflicht

Neben der Getrenntsammelverpflichtung kommen auf den Erzeuger umfangreiche Dokumentationspflichten zu. Das bedeutet für Gewerbebetriebe einen erheblichen Mehraufwand, da alle Abfälle, die der GewAbfV unterliegen, von der Erzeugung über den Transport bis hin zur Entsorgung, sorgfältig dokumentiert und jederzeit für die Behörde lückenlos vorlegbar gehalten werden müssen. So werden beispielsweise offizielle Bestätigungen des ordnungsgemäßen Recyclings oder im Falle eines Abfallgemischs, ein gesetzeskonformer Nachweis erforderlich, der die Gemischerzeugung rechtfertigt.

Rechtssicher – alles aus einer Hand

 „Die AVR GewerbeService GmbH bietet gewerblichen Kunden alle erforderlichen Leistungen, um die neuen Anforderungen vollumfänglich und rechtssicher erfüllen zu können“, sagt Vertriebsleiter Stefan Pitsch. „Wir beraten gerne dabei, wie die Getrennterfassung optimiert werden kann, erarbeiten gemeinsam mit den Gewerbetreibenden ein ganzheitliches Entsorgungskonzept für die jeweiligen Standorte, unterstützen bei der Dokumentation und leisten erprobte Hilfestellung bei den erforderlichen Erklärungen und Nachweisen. Und für den Fall, dass eine weitere Trennung der Abfälle bei den Unternehmen und Betrieben vorort nicht möglich ist, verfügen wir über effiziente Sortierprozesse, in denen wir aus einem Abfallgemisch die hochwertigen Wertstoffe aussortieren und nachweislich dem Ressourcenkreislauf zuführen. Somit bieten wir einen reibungslosen und sicheren Ablauf auf allen Ebenen, alles aus einer Hand. Die Abfallsituation wird analysiert und mit dem Gewerbetreibenden gemeinsam ein optimales und rechtssicheres Entsorgungssystem entwickelt. Die AVR GewerbeService GmbH ist erreichbar unter der Telefonnummer 06221/878-400 oder per E-Mail unter vertrieb@avr-gewerbeservice.de. Weitere Informationen sind auch unter www.avr-gewerbeservice.de erhältlich“.

 

 

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