Energieaudit
Beratungsdienstleistungen für Energieeffizienz und –einsparung
Energieaudit nach DIN EN 16247
Für Unternehmen die nicht zu den KMU (Kleine- u. mittelständische Unternehmen) zählen, sind verbindliche Energieaudits nach DIN EN 16247 ab 2015 Pflicht.
Dies schreibt die europäische Energieeffizienzrichtlinie RL 2012/27/EU vor und das deutsche Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) wurde entsprechend angepasst. Das Erst-Energieaudit muss bis zum 05. Dezember 2015 erfolgt sein und mindestens alle vier Jahre muss ein Energieaudit wiederholt werden.
Wen betrifft das Energieaudit?
Das erforderliche Energieaudit betrifft jedes „Nicht-KMU“ (Kleine- u. mittelständische Unternehmen). Wer mehr als 249 Personen beschäftigt und einen Jahresumsatz von 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro ausweist ist zur Durchführung des Energieaudits verpflichtet.
Nun gilt es für alle Nicht-KMU schnell zu handeln. Ohne gültiges Energieaudit können künftig hohe Bußgelder verhängt werden.
Wir unterstützen Sie gerne bei dieser Herausforderung
Mit der Überprüfung und Bewertung Ihrer Gebäude ist es Ihnen möglich den Energieverbrauch und die Energiekosten zu senken. Mit der Analyse Ihrer Verbrauchsdaten und Ihrer Anlagen können Sie gezielte Maßnahmen zur Energieeinsparung einleiten.
Gerne beraten wir Sie hierzu und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.

Für Unternehmen die nicht zu den KMU zählen, sind verbindliche Energieaudits nach DIN EN 16247 ab 2015 Pflicht.
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